Rahmenbedingungen:
Verschwiegenheit
Psychotherapeutinnen/
Psychotherapeuten sowie ihre Hilfspersonen sind gemäß
§ 15 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, zur Verschwiegenheit über alle, die sie in Ausübung ihres Berufes anvertrauten oder bekannt gewordenen Geheimnissen verpflichtet.
Dies gibt den Rahmen für ein Arbeiten in einer vertrauten und sicheren Umgebung.
Das Erstgespräch
bietet
Raum, um sich gegenseitig kennenzulernen und
herauszufinden, ob eine vertrauensvolle Zusammenarbeit entstehen kann.
In einer ruhigen, geschützten Umgebung sprechen wir über Ihre übliche Lebenssituation, Ihre Anliegen und mögliche erste Therapieziele.
Sie erhalten einen Überblick über den therapeutischen Prozess, die organisatorischen Bedingungen, sowie die Chancen und Grenzen der Behandlung. Selbstverständlich bleibt alles Gesagte zudem vertraulich.
Am Ende entscheiden wir
gemeinsam, ob wir den Weg weiter miteinander gehen möchten.
Absageregelung
Vereinbare
Termine können bis zu 48 Stunden vor Beginn der Therapieeinheit
kostenfrei abgesagt werden. Danach wird die Einheit zum normalen Stundensatz verrechnet.
Sollten Sie mich nicht unmittelbar erreichen, werde ich Sie schnellstmöglich
zurückrufen.
Sie können auch eine SMS oder
E-Mail senden.

